Dann können Sie für die
Umsetzung ihres Vorhabens Fördermittel über das Bundesprogramm Demokratie
leben! bei uns beantragen.
Dafür
gibt es zwei Möglichkeiten:
Unter
Nachweis der Gemeinnützigkeit können Sie Mittel aus dem Aktions- und
Initiativfonds beantragen.
Aus
dem Jugendfonds können ausschliesslich Jugendliche bis 27 Jahre Gelder für Ihre
Vorhaben beantragen.
Die notwendigen Antragsformulare und Einreichungsfristen finden Sie im Downloadbereich unter Formulare.
lesen
Sie sich vor der Antragstellung bitte unbedingt die Richtlinien durch, die Sie unter
dem Punkt Förderkriterien finden, und schauen Sie, ob die Voraussetzungen für Sie zutreffend sind.
Danach machen Sie einfach einen Termin mit der Koordinierungs- und Fachstelle aus. Bei diesem
Termin können Sie Fragen stellen, sich Hilfe holen und noch offene Dinge
klären. Dadurch stellen Sie sicher, dass das Antragsformular korrekt ausgefüllt
wird und alles seinen rechten Gang geht.
reichen
Sie alle Unterlagen bis zur jeweils gegebenen Frist (soweit eine
festgesetzt wurde) persönlich oder postalisch beim federführenden Amt ein. Lassen Sie der Koordinierungs- und Fachstelle Ihren Antrag vor
Abgabe noch einmal zukommen, damit eventuell notwendige Korrekturen vorgenommen
werden können.
Etwa
zwei Wochen nach den Abgabefristen tagt der Begleitausschuss. Dieser stimmt
über die Anträge, welche den Aktions- und Initiativfonds betreffen, ab. Über Anträge aus dem Jugendfonds wird der Begleitausschuss lediglich in Kenntnis gesetzt. Nach
der Abstimmung gibt der Begleitausschuss eine Empfehlung über die Förderung des
Projekts an das federführende Amt heraus.
Sobald
dies geschehen ist, werden Sie Nachricht erhalten und erfahren, ob das
Projekt gefördert wird oder nicht.
Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides, können Sie mit ihrer
Projektumsetzung beginnen. Zu beachten gilt, dass Sie nach erfolgtem Mittelabruf alle Gelder innerhalb von 6 Wochen ausgeben. Die Koordinierungs-
und Fachstelle begleitet ihr
Vorhaben gerne und berät Sie in sämtlichen Angelegenheiten. Nachdem Sie das Projekt
durchgeführt und in Form von Bildern, Presseartikeln,
Teilnehmerlisten und per Sachbericht dokumentiert haben, reichen Sie beim federführenden
Amt Ihren Verwendungsnachweis
inklusive der Belegliste ein. Alle Formulare und nähere Informationen erhalten Sie mit Ihrem
Zuwendungsbescheid.
Wir
helfen Ihnen gerne in allen Fragen rund um Ihr Vorhaben!