Begleitausschuss

Wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines lokalen bzw. regionalen Begleitausschusses, der neben VertreterInnen aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen HandlungsträgerInnen aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. 

  • Der Begleitausschuss tagt mehrmals im Jahr, 
  • prüft die eingegangenen Projekte auf eine Förderbarkeit, 
  • entscheidet über die jeweilige Einzelmaßnahme, die zur Umsetzung der Zielstellungen der „Partnerschaft für Demokratie“ durchgeführt werden sollen und begleitet diese. 
  • Darüber hinaus unterstützt und begleitet er die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“, 
  • analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung. 
  • Des Weiteren berät er die Fach- und Koordinierungsstelle und das federführende Amt in der praktischen Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“, insbesondere bei der Umsetzung, Fortschreibung und nachhaltigen Verankerung derselben.

Der Begleitausschuss hat sich am 12.03.2020 neu konstituiert und besteht aus folgenden Mitgliedern:
Name Vorname  Funktion im BGA
Kaspar Birgit Vorsitzende stimmberechtigt
 Vick Karsten Stellvertreter stimmberechtigt
Höffgen Kurt Mitglied  stimmberechtigt
Wiechert Gesine Mitglied stimmberechtigt
Riger Beate Mitglied stimmberechtigt
Mahnke Nadine Mitglied stimmberechtigt
Globisch Ute Mitglied stimmberechtigt
Schmidtke Juliane Mitglied stimmberechtigt
Schwarzer Frank Mitglied stimmberechtigt
Lakatsch Wolf-Dieter Mitglied stimmberechtigt
Jager Krystina Mitglied
stimmberechtigt
Eggert Tatjana Mitglied vertritt Jugendliche
Hammermeister Andreas Mitglied vertritt Jugendliche
Berg Anne Mitglied vertritt Jugendliche
Raasch Kathleen Mitglied vertritt Jugendliche
Beratende Mitglieder des BGA werden je nach Fragestellung benannt und zu den Sitzungen hinzugezogen